[2020-06] Reglamento del Congreso

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    Discusión: Reglamento del Congreso


    ¡Silencio por favor!


    Estimados Señores y Señoras,

    der nachfolgende Entwurf für eine Geschäftsordnung des Kongresses ist der Gegenstand unserer heutigen Sitzung. Als Dauer der Aussprache setze ich 96 Stunden fest. Der Antragsteller erhält das erste Wort.


    Reglamento del Congreso




    I. Das Präsidium


    §1 Vorsitz

    (1) Der Presidente de Congresso leitet die Sitzungen des Kongresses nach den Vorgaben der Geschäftsordnung.

    (2) Ihm steht ein stellvertretender Präsident zur Seite

    (3) Der Presidente verfügt über das Hausrecht im Congresso.


    §2 Das Präsidium

    (1) Das Präsidium des Kongresses wird von Presidente und seinem Stellvertretern gebildet.

    (2) Das Präsidium vertritt den Kongress nach Außen.


    §3 Der Präsident

    (1) Der Presidente wird vom Kongress mit einfacher Mehrheit gewählt

    (2) Zudem wird durch den Kongreß ein stellvertretender Präsident mit einfacher Mehrheit gewählt, welcher nicht Mitglied der Partei bzw. Fraktion des Präsidenten sein darf.



    II. Abgeordnete


    §4 Rechte und Pflichten der Abgeordneten

    (1) Jeder Abgeordnete ist dem Wohle der Republik verpflichtet verpflichtet.



    §5 Sanktionierung von Fehlverhalten

    (1) Bei erkennbaren Fehlverhalten von Abgeordneten können diese durch den Vorsitzenden zur Ordnung gerufen werden.

    (2) Bei drei Ordnungsrufen ist der betreffende Abgeordnete für einen Sitzungstag von allen Sitzungen ausgeschlossen.

    (3) Bei besonders schweren sittenwidrigen Verhalten ist ein sofortiger Ausschluss von der betreffenden Sitzung möglich.

    (4) Gegen Ordnungsrufe und Sitzungsausschlüsse kann Beschwerde beim Präsidium eingelegt werden.

    (5) Ausschlüsse gelten nicht für Abstimmungen.



    III. Fraktionen


    §6 Fraktionen

    (1) Abgeordnete der selben Partei bilden automatisch eine Fraktion. Die Abgeordneten mehrerer Fraktionen können sich zu einer gemeinsamen Fraktion zusammenschließen, dies ist dem Präsidium des Kongresses mitzuteilen.

    (2) Die Fraktion trägt den Namen der Liste oder einen selbst gewählten Namen. Änderung des Listennamens sind dem Präsidium des Kongresses mitzuteilen und durch dieses zu genehmigen.

    (3) Die Stimmen einer Fraktion müssen nicht einheitlich abgegeben werden.

    (4) Fraktionen haben das Recht Anfragen an die Regierung oder an bestimmte Minister zu stellen.

    (5) Bei Fehlverhalten kann eine Fraktion zur Ordnung gerufen werden.

    (6) Bei drei Ordnungsrufen gelten für die Fraktion §6(3) und (5).


    §7 Fraktionssprecher

    (1)Eine Fraktion benennt einen Sprecher.

    (2) Der Fraktionssprecher spricht für die Fraktion zu aktuellen Angelegenheiten vor, wenn explizit die Fraktionen aufgerufen worden sind, einen Kommentar abzugeben.



    IV. Gesetzgebung


    §8 Anträge

    (1) Jedes Mitglied des Kongresses ist berechtigt Anträge im Sinne von §10a und der Gesetze der Republik in den Kongress einzubringen.

    (2) Der Presidente nimmt diese Anträge entgegen und eröffnet eine Aussprache zu diesem Thema. Tut der dies nicht innerhalb von 48 Stunden, geht diese Aufgabe an einen seiner Stellvertreter über.

    (3) Liegen mehrere Anträge vor, so sind diese nach Möglichkeit, räumlich getrennt, gleichzeitig zu behandeln.

    (4) Satirische Anträge, die die Ernsthaftigkeit des Kongresses infrage stellen, müssen vom Präsidium nicht bearbeitet werden. Dagegen kann Beschwerde beim Präsidium eingelegt werden. Bei Ablehnung des Widerspruchs steht dem Antragsteller der Rechtsweg offen.


    §9 Zugelassene Antragsformen

    Folgende Antragsformen werden vom Präsidium bearbeitet und können als Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung des Kongresses gesetzt werden:

    a. Anträge auf Beschluss eines neuen Gesetzes (Gesetzentwurf)

    b. Anträge auf Beschluss der Änderung eines Gesetzes oder mehrerer Gesetze (Gesetzesänderung)

    c. Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung des Kongresses

    d. Anträge auf eine Sitzung zu einem aktuellen Thema (Aktuelle Stunde)


    §10 Aussprachen

    (1) Aussprachen bieten die Möglichkeit für Abgeordnete und Fraktionen Redebeiträge zu Anträgen abzugeben und Verbesserungsvorschläge einzubringen.

    (2)Eine Aussprache dauert 96 Stunden.

    (3) Eine Aussprache kann vorzeitig beendet werden, sie muss jedoch mindestens 24 Stunden offen sein

    (4) Die Aussprache kann vom Präsidium verlängert werden, ebenfalls ist sie zu verlängern wenn 25% der Abgeordneten oder 2 Fraktionen dies verlangen.

    (5) Es steht dem Präsidium jederzeit frei eine Aussprache für die Öffentlichkeit zu schließen.

    (5a) Auf Antrag mindestens zweier Drittel der anwesenden Abgeordneten, die Öffentlichkeit von der Aussprache auszuschließen, muss der Präsident dem Antrag nachkommen.



    §11 Abstimmungen

    (1) Nach Beendigung der Aussprache, leitet der Präsident eine Abstimmung zu dem betreffenden Gesetzesentwurf ein.

    (2) Für die Abgeordneten besteht Abstimmungspflicht. Von dieser Pflicht kann auf begründeten Antrag hin befreit werden.

    (3) Unentschuldigtes Fehlen wird mit Ordnungsrufen sanktioniert.

    (4) Bei der Abstimmung votieren die Abgeordneten entweder mit "Si", "No" oder "Abstencion".

    (5) Gemäß der Verfassung ist das Gesetz angenommen, wenn die Mehrheit der Abgeordneten dafür gestimmt hat.

    (6) Sollte mitten in der Abstimmung die Mehrheit für ein Gesetz bereits umumstößlich sein, so ist es legitim die Abstimmung vorzeitig abzubrechen. Stimmen können jedoch trotzdem noch pro forma abgegeben werden falls dies erwünscht ist.

    (7) Eine Abstimmung dauert 96 Stunden. Sie kann vorzeitig beendet werden, wenn alle Abgeordneten ihre Stimme abgaben, oder eine unumstößliche Mehrheit vorliegt. Sie ist mindestens für 24 Stunden offen zu halten




    V. Empfehlungen und Nominierungen


    §12 Empfehlungen

    (1) Der Kongress hat die Möglichkeit Empfehlung zu verabschieden und diese dann als Ausdruck der mehrheitlichen Meinung der Abgeordneten zu veröffentlichen.

    (2) Für die Ausarbeitung der Empfehlungen ist das Präsidium verantwortlich.

    (3) Zum Beschluss dieser Empfehlungen oder Bekanntmachungen ist ebenso zu verfahren wie beim Gesetzesbeschluss.



    VI. Schlussbestimmungen


    §13 Schlussbestimmungen

    (1) Diese Geschäftsordnung kann mit einfacher Mehrheit vom Kongress abgeändert werden.

    (2) Mit Verkündung der Geschäftsordnung verlieren alle vorherigen Geschäftsordnungen des Kongresses ihre Gültigkeit.

  • Senor Presidente, Congresistas!

    mit diesem Entwurf für eine Geschäftsordnung wird unser Kongress endlich mit den notwendigen Regeln ausgestattet. Wenngleich dieser Entwurf selbsterklärend sein müsste, möchte ich kurz auf den stellvertretenden Präsidenten eingehen. Ziel soll nicht, wie sicherlich von einigen befürchtet, sein, dass ich mich ins Präsidium schleichen möchte, das ist nicht der Fall. Diese Regelung soll sicherstellen, dass nicht nur die größte Fraktion das Präsidium stellt, insbesondere sei anzumerken dass der Congresista Fortunato Galtieri, der Herr sei seiner Seele gnädig, noch in diesem Hause saß, als ich diese GO schrieb.

    Ich stehe für Fragen jederzeit zur Verfügung.

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    Presidente de la Congreso

    Presidente de la Alianza Patriótica

    Por Dios, libertad y patria.

  • Señor Presidente,


    ich habe inhaltliche Anmerkungen, muss aber auch feststellen, dass neben zahlreichen Rechtschreibfehlern auch einige handwerkliche Fehler vorhanden sind:


    - §1 bis §3 überschneiden sich inhaltlich oder regeln teilweise das selbe.

    Ich schlage zur Stellvertretung des Präsidenten zudem ein anderes Modell vor: Jede andere Fraktion (als der des Presidente de Congreso) kann zusätzlich einen Vertreter vorschlagen, die den Präsidenten in der Reihenfolge vertreten, wie sie Mandate im Congreso haben. Es sollten sich bei bis zu 200 Abgeordneten genügend Frewillige in jeder Fraktion finden.


    - Warum hat § 4 einen ersten Absatz, aber keine weiteren?

    - §6 Abs. 1 sollte so gefasst werden, dass keine Fraktionsbildung von einzelnen Abgeordneten möglich ist, sondern nur, dass sich Fraktionen zusammenschließen können.

    - §6 Abs. 4 ist nicht konform mit der Verfassung und daher zu streichen.

    - §6 Abs. 6 verweist auf den falschen § (wohl §5?).

    - §8 Abs. 1 verweist auf einen nicht vorhandenen §10a.

    - Die Frist in §8 Abs. 2 würde ich auf 24 Stundne verkürzen.

    - In §9 fehen Anträge des Präsidenten der Republik (Wahlviorschläge), die natürlich auch zu behandeln sind.

    - Statt der immer neu zu beantragenden aktuellen Stunde nach § 9 lit. 4 sollte die "Sesion permamente" durch die GO geregelt werden, in der alles von Tagesaktualität besprochen werden kann.

    - Die Frist in § 10 Abs. 2 sollte eine Mindestdauer für Abstimmungen beinhalten, keine starre Zeitangabe. Alternativ "soll" die Debatte 96 Stunden dauern.

    - In § 10 Abs. 4 ist die Nennung von Fraktionen überflüssig, es reicht, wenn ein Viertel der Abgeordneten eine Firstverlängerung beantragen.

    - § 10 Abs. 5 und 5a können in einem Absatz geregelt werden.

    - In § 11 Abs. 6 Satz 1 sollte nicht von "abzubrechen", sondern von "zu beenden" die Rede sein. Satz 2 sollte die Einschränlkung "bis zum Ende der regulären Abstimungsfrist" enthalten.

    - § 11 Abs. 7 regelt ähnliches wie Absatz 6. Zusammenlegen?

    - An wen sollen Empfehlungen nach §12 gerichtet sein? Ich sehe keinen Mehrwert und bin dafür, den § 12 zu streichen.

    Sr Nicolás José Oliveira Castaño

    Miembro del Congreso (retirado)

    Partido Republicano

  • Acción

    Beobachtet den Kommunisten argwöhnisch

    Ich schlage zur Stellvertretung des Präsidenten zudem ein anderes Modell vor: Jede andere Fraktion (als der des Presidente de Congreso) kann zusätzlich einen Vertreter vorschlagen, die den Präsidenten in der Reihenfolge vertreten, wie sie Mandate im Congreso haben. Es sollten sich bei bis zu 200 Abgeordneten genügend Frewillige in jeder Fraktion finden.

    Dem kann ich zustimmen



    - Warum hat § 4 einen ersten Absatz, aber keine weiteren?

    Da ist offenbar etwas abhanden gekommen... In weiteren Absätzen sollte dort auch geregelt sein, dass er Abgeordnete Immunität genießt und eine Aufwandsentschädigung erhält.


    - §6 Abs. 1 sollte so gefasst werden, dass keine Fraktionsbildung von einzelnen Abgeordneten möglich ist, sondern nur, dass sich Fraktionen zusammenschließen könne

    Das lehne ich ab. Weshalb sollen sich eventuelle unabhängige Abgeordnete nicht zu einer Fraktion zusammenschließen?


    - §6 Abs. 4 ist nicht konform mit der Verfassung und daher zu streichen.

    Da kam mir diese Go zuvor, die Verfassungsänderung sollte jedoch in kürze folgen. Bis dahin stimme ich Ihnen zu



    §6 Abs. 6 verweist auf den falschen § (wohl §5?).

    Richtig


    §8 Abs. 1 verweist auf einen nicht vorhandenen §10a.

    Natürlich sollte dort auf Paragraf 9 verwiesen werdne..



    - Die Frist in §8 Abs. 2 würde ich auf 24 Stundne verkürzen.

    Das muss ich ablehnen, 48 Stunden sind Usus


    - In §9 fehen Anträge des Präsidenten der Republik (Wahlviorschläge), die natürlich auch zu behandeln sind.

    - Statt der immer neu zu beantragenden aktuellen Stunde nach § 9 lit. 4 sollte die "Sesion permamente" durch die GO geregelt werden, in der alles von Tagesaktualität besprochen werden kann.

    Beidem stimme ich zu



    - Die Frist in § 10 Abs. 2 sollte eine Mindestdauer für Abstimmungen beinhalten, keine starre Zeitangabe. Alternativ "soll" die Debatte 96 Stunden dauern.

    Das lehne ich ab, sonst dauern Abstimmungen wie in Dreibürgen mehrere Monate...



    - In § 10 Abs. 4 ist die Nennung von Fraktionen überflüssig, es reicht, wenn ein Viertel der Abgeordneten eine Firstverlängerung beantragen.

    - § 10 Abs. 5 und 5a können in einem Absatz geregelt werden.

    Zusdtimmung

    - In § 11 Abs. 6 Satz 1 sollte nicht von "abzubrechen", sondern von "zu beenden" die Rede sein. Satz 2 sollte die Einschränlkung "bis zum Ende der regulären Abstimungsfrist" enthalten.

    Ja, natürlich.,..



    - § 11 Abs. 7 regelt ähnliches wie Absatz 6. Zusammenlegen?

    Ich spreche mich da eher für aus, Absatz 6 zu streichen und Absatz 7 neu zu nummerieren

    - An wen sollen Empfehlungen nach §12 gerichtet sein? Ich sehe keinen Mehrwert und bin dafür, den § 12 zu streichen.

    Eine Empfehlung ist eine Art Resolution, also eine Meinungsäußerung. Der Kongress sollte dieses Recht behalten

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    Presidente de la Congreso

    Presidente de la Alianza Patriótica

    Por Dios, libertad y patria.

  • Da ist offenbar etwas abhanden gekommen... In weiteren Absätzen sollte dort auch geregelt sein, dass er Abgeordnete Immunität genießt und eine Aufwandsentschädigung erhält.

    Das wäre ebenfalls verfassungswidrig, weil nur durch die Verfassung oder ein Gesetz zu regeln.

    Das lehne ich ab. Weshalb sollen sich eventuelle unabhängige Abgeordnete nicht zu einer Fraktion zusammenschließen?

    Weil die Formulierung die Bildung bliebiger Fraktionen zulässt, also auch die Aufspaltung der aus Listen entstandenen Fraktionen. Außerdem kann es zumindest nach geltendem Wahlrecht keine unabhängigen Abgeordneten geben.

    Da kam mir diese Go zuvor, die Verfassungsänderung sollte jedoch in kürze folgen. Bis dahin stimme ich Ihnen zu

    Eine Verfassungsänderung kann man nicht lapidar nachschieben. Bis dahin ist das bis dahin geltende Recht anzuwenden.

    Das muss ich ablehnen, 48 Stunden sind Usus

    Wo denn bitte? In Dreibürgen vielleicht? :tea

    Das lehne ich ab, sonst dauern Abstimmungen wie in Dreibürgen mehrere Monate...

    Sämtliche bisherigen Anträge werden länger als 96 Stunden debattiert. Selbst der Antragsteller, Sie, haben mehr als 96 Stunden gebraucht, um auf meine Anmerkungen einzugehen. Wie glauben Sie denn, sollten Anträge ausreichend debattiert werden, wenn nicht innerhalb flexibler Fristen?

    Eine Empfehlung ist eine Art Resolution, also eine Meinungsäußerung. Der Kongress sollte dieses Recht behalten

    Eine Meinungsäußerung muss nicht reguliert werden. Eine Regelung ohne Konsequenz ist überflüssig.

    Sr Nicolás José Oliveira Castaño

    Miembro del Congreso (retirado)

    Partido Republicano

  • Jetzt reicht es aber! Señor Presidente, tun Sie endlich Ihre Arbeit und sorgen Sie dafür, dass wir eine Geschäftsordnung bekommen. Es kann nicht sein, dass Sie willkürlich Regeln zur Dauer von Aussprachen und zur Dauer von Stimmabgaben aufstellen, auf die sich niemand verlassen kann. Dieses hohe Haus verkommt so zu einem Zirkus.

    Sr Nicolás José Oliveira Castaño

    Miembro del Congreso (retirado)

    Partido Republicano

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