CENSO EN AGOSTO DE 2020
Das Oficina de Naturalización ordnet gemäß den Bestimmungen des Ley de Ciudadanía eine (irreguläre) Volkszählung an.
Die Volkszählung dauert vier Tage.
Beginn der Volkszählung: Samstag, 1. August 2020 22:30 Uhr
Ende der Volkszählung: Mittwoch, 5. August 2020, 22:30 Uhr
Die Volkszählung findet an dieser Stelle statt.
Sollte ein Staatsbürger nicht die Möglichkeit haben, an einer Volkszählung teilzunehmen, so kann er sich nach Bekanntmachung des Ortes der Volkszählung öffentlich bei der zuständigen Behörde abmelden. In diesem Fall wird er von der Pflicht, an der Volkszählung teilzunehmen, befreit.
Mit der Nichtteilnahme an der Volkszählung ohne Abwesenheitsmeldung erlischt von Gesetzes wegen die Staatsbürgerschaft.