Beiträge von Patrícia Gutiérrez Jiménez

    So, nachdem wir von allen guten und schlechten Geistern verlassen worden sind, gehört das Thema wohl wieder auf die Tagesordnung.

    Ja, aber verlassen worden sind wir schon lange vor Themenstart. :vertrag

    Liegt einfach am mangelnden Reiz - kein Königreich, kein Deutschland....

    Ich kann trotzdem damit leben, dass es hier nur spärliche Aktivität gibt. Sobald man uns bei der CartA im Visier hat und wir unsere 30 Tage überschreiten, sollten wir einfach keinen Widerspruch gegen eine etwaige Inaktivierung/Löschung einlegen. Aber bis dahin finde ich, kann man einfach "weiter machen".

    Was anderes bleibt uns halt nicht übrig, außer wir wollen das Ding komplett auf den Misthaufen werfen.

    Ich hab auch nix dagegen wenn es jemand in sein Forum packt, damit es durch die Gesamtforenaktivität erhalten bleibt.

    Estimados Congresistas,


    Ich bitte um eine Debatte und anschließende Abstimmung über folgenden Gesetzestext:


    Ley sobre el Servicio Militar

    Gesetz über den Wehrdienst


    Artículo 1


    (a) Der Wehrdienst ist in der Republik San Cristóbal verpflichtend für alle wehrfähigen Männer und Frauen.

    (b) Wehrfähig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    (c) Wer als nicht wehrfähig gilt, hat in jedem Fall einen alternativen Dienst zu leisten.

    (d) Ausnahmen von Wehr- und alternativem Dienst für beeinträchtigte Personen sind durch einen Militärarzt zu erteilen.


    Artículo 2


    (a) Die Dauer des Wehrdienstes beträgt acht Monate.

    (b) Der Wehrdienst kann in Friedenszeiten und muss bei Wehrunfähigkeit in Form von alternativem Dienst abgeleistet werden. Ausnahmen davon können gemäß Artikel 1d berücksichtigt werden.

    (c) Der Wehrdienst ist im Frieden wie im Krieg ein Dienst an der Nation.

    (d) Im Frieden dient der Wehrdienst der Verteidigung der Republik San Cristóbal und der Wahrung ihrer Unabhängigkeit und Freiheit.

    (e) Im Krieg dient der Wehrdienst der Verteidigung des Vaterlandes und der Wahrung seiner territorialen Integrität.


    Artículo 3


    (a) Der Wehrdienst wird in den Streitkräften der Republik San Cristóbal abgeleistet.

    (b) Die Streitkräfte der Republik San Cristóbal setzen sich aus der Armee, der Marine und der Luftwaffe zusammen.

    (c) Der alternative Dienst wird bei Organisationen die dem Gemeinwohl dienen abgeleistet.

    (d) Die Wahl der Organisation für den alternativen Dienst obliegt der Serviceagentur für Wehrpflichtige.


    Artículo 4


    (a) Die Wehrpflichtigen werden durch die Serviceagentur für Wehrdienstpflichtige (Agencia de Servicio para Sujetos al Servicio Militar - ASSSM) einberufen.

    (b) Die Serviceagentur für Wehrdienstpflichtige (ASSSM) ist eine staatliche Behörde innerhalb des Verteidigungsministeriums, die für die Durchführung des Wehrdienstes und des alternativen Dienstes zuständig ist.



    Artículo 5


    (a) Wehrpflichtige, die sich dem Wehrdienst oder dem alternativen Dienst entziehen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.

    (b) Wehrpflichtige, die den Wehrdienst oder den alternativen Dienst vorzeitig verlassen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

    (c) Sollte eine zugewiesene Organisation keinen Bedarf mehr an alternativen Dienstleistenden haben, werden die Dienstleistenden erneut der Serviceagentur zugewiesen. Diese wird den Dienstleistenden innerhalb eines Jahres einer neuen Organisation zuweisen damit er den Rest seines alternativen Dienstes ordentlich ableisten kann.


    Artículo 6


    Dieses Gesetz tritt mit Annahme durch den Congreso in Kraft.

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    Acción

    Nimmt den Hammer und schlägt zweimal auf das Pult des Vorsitzenden.

    ¡Silencio por favor!


    Estimados señores y señoras,


    Der folgende Gesetzestext steht zur Abstimmung.


    Folgende Optionen stehen ihnen zur Verfügung:

    • - um ihre Zustimmung zu signalisieren.
    • No - um ihre Ablehnung zu signalisieren.
    • Alternativ können sie mit Abstención ihre Teilnahme am Geschäftsgang signalisieren.

    Die Abstimmung dauert 4 Tage (96 Stunden) und wird vorzeitig beendet, wenn eine Mehrheit erreicht ist.


    Ley de Educación

    Bildungsgesetz der Republik San Cristóbal


    Artículo 1

    Bildung ist ein Menschenrecht und ein öffentliches Gut. Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf eine kostenlose und qualitativ hochwertige Bildung.


    Artículo 2

    Die Bildungspolitik der Republik San Cristóbal basiert auf den folgenden Grundsätzen:


    -Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht oder ihren Fähigkeiten.


    -Bildung als Schlüssel zu einem demokratischen, sozialen und nachhaltigen Gemeinwesen.


    -Bildung als Investition in die Zukunft der Republik.


    Artículo 3

    Die allgemeine Schulpflicht beginnt im Alter von sechs Jahren und dauert neun Jahre. Die allgemeine Schulpflicht ist für alle Kinder und Jugendlichen in der Republik San Cristóbal obligatorisch.


    Artículo 4

    Das Bildungssystem der Republik San Cristóbal besteht aus folgenden Stufen:


    -Vorschulbildung (ein Jahr)

    -Grundschule (vier Jahre)

    -Sekundarstufe I (vier Jahre)

    -Sekundarstufe II (zwei Jahre)

    -Hochschulbildung


    a) Die Vorschulbildung ist freiwillig und soll die Kinder auf den Schulbesuch vorbereiten.


    b) Die Grundschule vermittelt den Grundwissen und -fertigkeiten in den Fächern Meltanisch, Mathematik, Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, Kunst und Musik.


    c) Die Sekundarstufe I vermittelt eine breite Allgemeinbildung und bereitet die Schüler auf die Berufsausbildung oder die Hochschulbildung vor.


    d) Die Sekundarstufe II vermittelt eine vertiefte Bildung in bestimmten Fachbereichen und bereitet die Schüler auf ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule vor.


    e) Die Hochschulbildung vermittelt eine wissenschaftliche und berufsqualifizierende Ausbildung.


    Artículo 5

    Die Bildungseinrichtungen der Republik San Cristóbal sind verpflichtet, die folgenden Ziele zu verfolgen:


    -Die Entwicklung der Persönlichkeit und der individuellen Fähigkeiten der Schüler.


    -Die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten, die für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erforderlich sind.


    -Die Förderung der Toleranz, des gegenseitigen Respekts und des Verständnisses für andere Kulturen.


    Artículo 6

    Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, die Schüler zu motivieren und zu fördern und ihnen eine qualitativ hochwertige Bildung zu vermitteln.


    Artículo 7

    Die Eltern sind verpflichtet, die Bildung ihrer Kinder zu fördern und sie in ihrem Schulbesuch zu unterstützen.


    Artículo 8

    Das Bildungswesen der Republik San Cristóbal wird durch den Staat finanziert und durch das Innenministerium kontrolliert.


    Artículo 9

    Dieses Gesetz tritt mit Annahme durch den Congreso in Kraft


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    Acción

    Nimmt den Hammer und schlägt zweimal auf das Pult des Vorsitzenden.

    ¡Silencio por favor!


    Estimados señores y señoras,


    Der folgende Gesetzestext steht zu Abstimmung.


    Folgende Optionen stehen ihnen zur Verfügung:

    • - um ihre Zustimmung zu signalisieren.
    • No - um ihre Ablehnung zu signalisieren.
    • Alternativ können sie mit Abstención ihre Teilnahme am Geschäftsgang signalisieren.

    Die Abstimmung dauert 4 Tage (96 Stunden) und wird vorzeitig beendet, wenn eine Mehrheit erreicht ist.




    Ley sobre la Restricción de la Posesión de Armas

    Gesetz über die Beschränkung des Waffenbesitzes in der Republik San Cristóbal


    Artículo 1

    Ziel dieses Gesetzes ist es, die öffentliche Sicherheit in der Republik San Cristóbal durch die Beschränkung des Waffenbesitzes zu erhöhen.


    Artículo 2

    a) Im Sinne dieses Gesetzes ist ein "Waffenbesitz" jede Art der tatsächlichen oder rechtlichen Verfügungsgewalt über eine Waffe.


    b) Der Waffenbesitz ist in der Republik San Cristóbal grundsätzlich verboten.


    Artículo 3

    Ausgenommen von dem Verbot sind:


    a) Waffen, die für die Ausübung des Berufs oder der Erwerbstätigkeit erforderlich sind, wie z. B. Schusswaffen für Jäger oder Polizisten.


    b) Waffen, die für die Ausübung eines Hobbys oder Sports erforderlich sind, wie z. B. Sportwaffen oder Blankwaffen.


    c) Waffen, die für die Verteidigung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit erforderlich sind, wie z. B. eine Schusswaffe zur Selbstverteidigung.


    Artículo 4

    a) Die Ausnahmen nach Artikel 3 bedürfen einer Genehmigung der zuständigen Behörde.


    b) Anträge auf Erteilung einer Genehmigung nach Artikel 3 sind bei der zuständigen Behörde zu stellen.


    c) Die zuständige Behörde hat die Anträge nach folgenden Kriterien zu prüfen:

    - Die Notwendigkeit der Waffe für die Ausübung des Berufs, der Erwerbstätigkeit, des Hobbys oder des Sports.

    - Die persönliche Eignung des Antragstellers, eine Waffe zu besitzen und zu führen.


    d) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 3 erfüllt sind.


    Artículo 5

    a) Waffenbesitzer sind verpflichtet, ihre Waffen sicher aufzubewahren und zu führen.


    b) Waffenbesitzer sind verpflichtet, ihre Waffen regelmäßig zu warten und zu inspizieren.


    c) Waffenbesitzer sind verpflichtet, ihre Waffen bei Verlust oder Diebstahl unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.


    Artículo 6

    a) Wer entgegen dem Verbot des Artikels 2b eine Waffe besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft.


    b) Wer entgegen den Bestimmungen des Artikels 3 eine Waffe besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.


    c) Wer entgegen den Bestimmungen des Artikels 5a eine Waffe nicht sicher aufbewahrt oder führt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.


    d) Wer entgegen den Bestimmungen des Artikels 5b seine Waffe nicht regelmäßig wartet oder inspiziert, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten bestraft.


    e) Wer entgegen den Bestimmungen des Artikels 5c einen Verlust oder Diebstahl einer Waffe nicht unverzüglich der zuständigen Behörde meldet, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten bestraft.


    Artículo 7

    Dieses Gesetz tritt mit Beschluss durch den Congreso in Kraft

    Estimados Congresistas,


    Nach den Geschehnissen der jüngsten Vergangenheit habe ich entschlossen diesen Text verfasst.

    Der Waffenbesitz in unserem Staat muss streng reglementiert und illegaler Waffenbesitz streng bestraft werden. In urbanen Zentren steigen die Zahlen von bewaffneten Überfällen und in den provinziellen Zentren unseres Landes besitzt jeder 2. eine Schusswaffe.

    Dem muss ein Ende gesetzt werden und der Staat muss hier endlich die Möglichkeit haben, diesen Bereich zu kontrollieren und zu reglementieren.

    Mit diesem Gesetz wird es faktisch unmöglich sein rein aus jux eine Waffe zu besitzen und so soll das auch sein.