Ley sobre el Servicio Militar
Gesetz über den Wehrdienst
Artículo 1
(a) Der Wehrdienst ist in der Republik San Cristóbal verpflichtend für alle wehrfähigen Männer und Frauen.
(b) Wehrfähig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
(c) Wer als nicht wehrfähig gilt, hat in jedem Fall einen alternativen Dienst zu leisten.
(d) Ausnahmen von Wehr- und alternativem Dienst für beeinträchtigte Personen sind durch einen Militärarzt zu erteilen.
Artículo 2
(a) Die Dauer des Wehrdienstes beträgt acht Monate.
(b) Der Wehrdienst kann in Friedenszeiten und muss bei Wehrunfähigkeit in Form von alternativem Dienst abgeleistet werden. Ausnahmen davon können gemäß Artikel 1d berücksichtigt werden.
(c) Der Wehrdienst ist im Frieden wie im Krieg ein Dienst an der Nation.
(d) Im Frieden dient der Wehrdienst der Verteidigung der Republik San Cristóbal und der Wahrung ihrer Unabhängigkeit und Freiheit.
(e) Im Krieg dient der Wehrdienst der Verteidigung des Vaterlandes und der Wahrung seiner territorialen Integrität.
Artículo 3
(a) Der Wehrdienst wird in den Streitkräften der Republik San Cristóbal abgeleistet.
(b) Die Streitkräfte der Republik San Cristóbal setzen sich aus der Armee, der Marine und der Luftwaffe zusammen.
(c) Der alternative Dienst wird bei Organisationen die dem Gemeinwohl dienen abgeleistet.
(d) Die Wahl der Organisation für den alternativen Dienst obliegt der Serviceagentur für Wehrpflichtige.
Artículo 4
(a) Die Wehrpflichtigen werden durch die Serviceagentur für Wehrdienstpflichtige (Agencia de Servicio para Sujetos al Servicio Militar - ASSSM) einberufen.
(b) Die Serviceagentur für Wehrdienstpflichtige (ASSSM) ist eine staatliche Behörde innerhalb des Verteidigungsministeriums, die für die Durchführung des Wehrdienstes und des alternativen Dienstes zuständig ist.
Artículo 5
(a) Wehrpflichtige, die sich dem Wehrdienst oder dem alternativen Dienst entziehen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
(b) Wehrpflichtige, die den Wehrdienst oder den alternativen Dienst vorzeitig verlassen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
(c) Sollte eine zugewiesene Organisation keinen Bedarf mehr an alternativen Dienstleistenden haben, werden die Dienstleistenden erneut der Serviceagentur zugewiesen. Diese wird den Dienstleistenden innerhalb eines Jahres einer neuen Organisation zuweisen damit er den Rest seines alternativen Dienstes ordentlich ableisten kann.
Artículo 6
Dieses Gesetz tritt mit Annahme durch den Congreso in Kraft.