Wenn Cristóbalia zu Nueva Patría wird ergibt das keinen Sinn, es heißt neues Vaterland weil die Anticäer dort an Land gingen.
Ich nix verstehen.
Du hast auch die Hauptstädte falsch zugeordnet.
Das ist was anderes. Echt?
Wenn Cristóbalia zu Nueva Patría wird ergibt das keinen Sinn, es heißt neues Vaterland weil die Anticäer dort an Land gingen.
Ich nix verstehen.
Du hast auch die Hauptstädte falsch zugeordnet.
Das ist was anderes. Echt?
Ich würde die Präambel auf sdpanisch formlieren und zwar so
El pueblo de la República de San Cristóbal, en responsabilidad de Dios y de la creación y en el libre ejercicio de sus derechos soberanos, y en conciencia de la paz, la libertad y la independencia, se ha dotado de esta Constitución:
Auf Deutsch
In Verantwortung von Gott und der Schöpfung und in freier Ausübung seiner souveränen Rechte, sowie im Bewusstsein des Friedens und der Freiheit, sowie der Unabhängigkeit hat sich das Volk der Republik von Sankt Christopher diese Verfassung gegeben:
Außerdem würde ich das aktive Wahlrecht auf 18 setzen, aber das passive bei 21 lassen, auch finde ich "Premierminister" nicht ganz glücklich, das klingt dann nach System wie in Deutschland, ich würde Vizepräsident oder etwas ähnliches nehmen^^
ansonsten bin ich damit zufrieden
Alles anzeigenHier eine rster Entwurf für die Verfassung:
CONSTITUCIÓN DE LA
REPÚBLICA DE SAN CRISTÓBAL
30.04.2020
PREÁMBULO
In Verantwortung von Gott und der Schöpfung und in freier Ausübung seiner souveränen Rechte hat sich das Volk der Republik von Sankt Christopher diese Verfassung gegeben:
CAPÍTULO I - LOS DERECHOS Y LIBERTADES
Artículo 1
(1) Es besteht das Recht der freien Meinungsäußerung.
(2) Es besteht die Freiheit der Presse und des Rundfunks. Zensur findet nicht statt.
Artículo 2
(1) Es besteht das Recht auf Freizügigkeit im gesamten Gebiet der Republik.
(2) Die Freizügigkeit kann auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden.
Artículo 3
(1) Es besteht das Recht der friedlichen Versammlung.
(2) Die Versammlungsfreiheit unter offenem Himmel und auf fremden Grundstücken kann eingeschränkt werden.
Artículo 4
(1) Es besteht das Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung sowie das Kommunikationsgeheimnis.
(2) Die Unverletzbarkeit der Wohnung und das Kommunikationsgeheimnis können durch Gesetz und auf richterliche Anordnung im Einzelfall eingeschränkt werden.
Artículo 5
(1) Es besteht das Recht auf Eigentum.
(2) Das Eigentumsrecht soll ohne gerechte Entschädigung nicht beschränkt werden.
Artículo 6
Es besteht das Recht der freien Religionsausübung sowie das Recht, keinen Glauben auszuüben.
Artículo 7
Die Rechte des Einzelnen gehen nur so weit, wie sie die Rechte eines anderen nicht einschränken.
CAPÍTULO II - LAS AUTORIDADES ESTATALES
PARTE 1. NORMAS BÁSICAS Y LAS COMPETENCIAS
Artículo 8
(1) Alle Wahlen sind allgemein, frei, geheim, gleich und unmittelbar.
(2) Wahlberechtigt sind alle Staatsbürger, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Wählbar sind alle Wahlberechtigten. Abweichend von Satz 1 ist zum Präsidenten nur wählbar, wer als Kind einer Staatsbürgerin oder eines Staatsbürgers oder innerhalb der Grenzen der Republik geboren worden ist.
(4) Weitere Voraussetzungen für das Wahl- und Wählbarkeitsrecht, insbesondere die Festlegung einer Mindestdauer des Aufenthalts innerhalb der Grenzen der Republik vor dem ersten Wahltage, können durch Gesetz aufgestellt werden.
Artículo 9
(1) Der Kongress erlässt die Gesetze, ändert sie und hebt sie auf.
(2) Der Präsident führt die Gesetze aus, erlässt Verordnungen und leitet die Regierungsgeschäfte.
(3) Der Oberste Gerichtshof legt die Verfassung, die Gesetze und die Verordnungen aus, schlichtet Streit zwischen dem Kongress und dem Präsidenten, entscheidet über die Amtsenthebung des Präsidenten, der Minister und der Gouverneure und stellt fest, wenn ein Abgeordneter nach den Bestimmungen des Gesetzes sein Mandat verloren hat.
Artículo 10
Die Mitgliedschaft im Kongress ist nicht vereinbar mit dem Amt des Präsidenten oder eines Ministers; außerdem dürfen Mitglieder des Kongresses sowie der Präsident und die Minister nicht in das Amt des Vorsitzenden Richters des Obersten Gerichtshofes gewählt werden.
PARTE 2. EL CONGRESO
Artículo 11
(1) Als gesetzgebende Gewalt besteht der Kongress (Congreso).
(2) Die Mitglieder des Kongresses sind in ihrer Mandatsausübung frei und nur ihrem Gewissen verpflichtet.
Artículo 12
(1) Der Kongress setzt sich aus vom Volke gewählten Abgeordneten zusammen; ihr Mandat lautet auf fünf Monate.
(2) Die Zahl der Abgeordneten, die Art ihrer Wahl sowie deren Vorbereitung und Durchführung regelt das Gesetz.
Artículo 13
Dem Kongress obliegt es, die Gesetze zu bilden, außer Kraft zu setzen und zu widerrufen, dem Präsidenten die Genehmigung zu erteilen, Krieg zu führen, wenn kein Ausweg über ein Schlichtungsverfahren besteht und internationale Abmachungen und Verträge zu billigen, die der Präsident unterzeichnet.
Artículo 14(1) Der Kongress gibt sich eine Geschäftsordnung.
(2) Der Kongress wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, dem das Hausrecht und die Sitzungsleitung obliegen.
PARTE 3. EL PRESIDENTE Y EL GOBIERNO
Artículo 15
Chef der Regierung und höchster Beamter der Republik ist der Präsident (Presidente).
Artículo 16
(1) Dem Präsidenten obliegt die Repräsentation der Republik im In- und Ausland.
(2) Der Präsident beglaubigt die bei den ausländischen Mächten und bei den internationalen Organisationen tätigen Botschafter und Gesandten. Die Botschafter oder Vertreter der internationalen Organisationen werden bei ihm beglaubigt.
Artículo 17
(1) Der Präsident wird durch das Volk auf sechs Monate gewählt. Die Art seiner Wahl sowie deren Vorbereitung und Durchführung regelt das Gesetz.
(2) Endet das Amt des Präsidenten vorzeitig, findet eine Neuwahl spätestens zwei Wochen danach statt; ansonsten findet eine Neuwahl stets so rechtzeitig statt, dass das Ergebnis der Wahl und einer gegebenenfalls durch Gesetz festgelegten Stichwahl eine Woche vor Ende der Amtsperiode festgestellt werden kann.
(3) Niemand soll als Präsident wählbar sein, der in das Amt bereits zweimal gewählt worden ist.
Artículo 18
(1) Der Präsident ernennt und entlässt die Minister (Ministros), die einem Zweig der Verwaltung vorstehen. Gemeinsam bilden sie das Kabinett (Gabinete).
(2) Die Minister vollziehen ihre Aufgaben eigenständig im Rahmen der vom Präsidenten aufgestellten Richtlinien.
Artículo 19
(1) Aus den Reihen der Minister ernennt der Präsident den Premierminister (Primer Ministro).
(2) Dem Premierminister obliegt die Überwachung der Einhaltung der vom Präsidenten aufgestellten Richtlinien. Zu diesem Zwecke leitet er die Sitzungen des Kabinetts.
(3) Weilt der Präsident außerhalb der Staatsgrenzen oder ist er aus einem sonstigen Grunde an der Amtsausübung verhindert, so vertritt ihn der Premierminister in seinen Amtsgeschäften.
Artículo 20
(1) Der Präsident kann durch Verordnung unter Beachtung der Verfassung verbindliche Regelungen in Bereichen schaffen, für die das Parlament noch kein Gesetz erlassen hat.
(2) Der Präsident erlässt des Weiteren die Verordnungen zur Ausführung der Gesetze.
PARTE 4. LA LEGISLACIÓN
Artículo 21
(1) Die Gesetzesinitiative steht jedem Mitglied des Kongresses zu.
(2) Der Kongress fasst Beschlüsse über Gesetze mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Artículo 22
(1) Jedes Gesetz soll, nachdem es vom Kongress beschlossen wurde, dem Präsidenten vorgelegt werden. Sollte der Präsident keinen Einspruch erheben, soll er das Gesetz unterzeichnen. Sollte der Präsident aber innerhalb von sieben Tagen einen begründeten Einspruch erheben, soll er das Gesetz mit Anmerkungen versehen und dem Kongress zur neuen Beratung zuleiten.
(2) Sollte der Kongress im Falle des Einspruches das Gesetz unverändert mit einer qualifizierten Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der Abgeordneten beschließen, gilt der Einspruch als zurückgewiesen und der Präsident soll das Gesetz unterzeichnen. Kommt diese Mehrheit jedoch nicht zustande, so muss er das Gesetz nicht unterzeichnen.
Artículo 23
Jedes Gesetz soll das Datum seines Inkrafttretens nennen. Ist dies nicht der Fall, so tritt das Gesetz am Tag nach seiner Unterzeichnung in Kraft.
PARTE 5. LA CORTE SUPREMA
Artículo 24
(1) Als oberstes Organ der Rechtsprechung besteht der Oberste Gerichtshof (Corte Suprema).
(2) Der Oberste Gerichtshof setzt sich aus insgesamt drei Mitgliedern zusammen, dem Vorsitzenden (Juez presidente) und zwei Schöffen (Juez laico).
Artículo 25
(1) Der Vorsitzende wird durch auf Vorschlag des Präsidenten vom Kongress auf zwölf Monate gewählt.
(2) Die Schöffen werden vom Vorsitzenden für die Dauer eines Verfahrens für dieses Verfahren berufen. Während dieser Zeit haben die Schöffen alle weiteren staatlichen Aufgaben ruhen zu lassen, die mit dem Verfahren in Konflikt geraten können. Eine Person kann niemals für mehr als ein Verfahren gleichzeitig als Schöffe tätig sein.
(3) Der Kongress kann den Vorsitzenden Richter mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen des Amtes entheben.
Artículo 26
(1) Dem Obersten Gerichtshof obliegt die Kontrolle des Präsidenten auf Einhaltung der geltenden Rechtsordnung, sowie die Kontrolle des Kongresses auf Einhaltung der Verfassung.
(2) Soweit durch Gesetz weitere Gerichte gebildet sind, ist der Oberste Gerichtshof letzte und Revisionsinstanz aller Gerichte der Republik.
Artículo 27
Das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof sowie die Rechte und Aufgaben einer Staatsanwaltschaft regelt das Gesetz.
PARTE 6. EL JUICIO POLITICO
Artículo 28
Der Präsident und jeder andere Amtsträger der Republik, ausgenommen die Abgeordneten des Kongresses, kann aufgrund eines schweren Verbrechens oder wegen grober Vernachlässigung seiner Dienstpflichten aus seinem Amt entfernt werden. Dazu bedarf es eines formellen Antrags im Kongress, der von mindestens einem Drittel der Abgeordneten unterstützt werden muss. Eine Amtsenthebung soll nur vollzogen werden, wenn der Oberste Gerichtshof die vorgebrachten Anschuldigungen als bewiesen anerkennt.
Artículo 29
Außerdem soll der Präsident automatisch seines Amtes enthoben sein, wenn er ohne Angabe von Gründen für einen Zeitraum von mehr als zwanzig Tagen seinen Amtsgeschäften fernbleibt. Die Feststellung über den Amtsverlust soll der Vorsitzende des Obersteb Gerichtshofs auf Antrag eines Abgeordneten des Kongresses treffen.
CAPÍTULO III - LOS DEPARTAMENTOS Y LOS MUNCIPIOS
Artículo 30
(1) Die Republik ist ein Zentralstaat mit lokaler Verwaltung.
(2) Die Bürger eines Bezirks genießen ohne Unterschied in jedem anderen Bezirk dieselben Privilegien und Immunitäten.
Artículo 31
(1) Für die lokale Verwaltung werden Bezirke (Departamentos) und Gemeinden (Municipios) eingerichtet.
(2) Die fünf Bezirke sind:
1. Costa Abeja mit der Hauptstadt Palma de Sol;
2. Costa Luna mit der Hauptstadt Ciudad Gutiérrez;
3. Cristóbalia mit der Hauptstadt Santo Bálam;
4. Nueva Patría mit der Hauptstadt Puerto Rojo;
5. San Matías mit der Hauptstadt Punta de San Matías.
(3) Den Bezirken werden Aufgaben durch Gesetz zugewiesen. Der Präsident kann Aufgaben, die durch Gesetz der Regierung übertragen worden sind, durch Verordnung an die Bezirke delegieren.
(4) Die Gemeinden, ihre von den Bezirken abgeleiteten Aufgaben und ihre räumliche Abgrenzung werden durch Verordnung festgelegt.
Artículo 32
(1) An der Spitze der Departamentos steht jeweils ein vom Präsidenten ernannter Gouverneur, den er jederzeit entlassen kann.
(2) Der Gouverneur vertritt die Zentralregierung vor Ort und überwacht die Tätigkeit der Verwaltungsstellen sowie die Selbstverwaltungsorgane der Gemeinden.
Artículo 33
(1) Der Gouverneur sitzt dem Bezirksrat (Consejo departamental) vor, der sich aus den Bürgermeistern der Gemeinden und aus Vertretern des öffentlichen und privaten Sektors zusammensetzt.
(2) Der Bezirksrat kann Empfehlungen an die Regierung und beratende Beschlüsse fassen.
Artículo 34
Die Republik garantiert den Gemeinden wie auch den Stämmen ihre althergebrachten Rechte, die sie durch Gesetze, Verordnungen und Verträge erhalten haben. Sie stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Organe der Bezirke, Gemeinden und Stammesgebiete zu sichern.
CAPÍTULO IV - DISPOSICIONES FINALES
Artículo 35
Diese Verfassung tritt mit dem Tag der Annahme durch das Volk in Kraft.
Artículo 36
Diese Verfassung kann durch Gesetz geändert werden, dem der Kongress mit qualifizierter Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmt.
Habs richtig geordnet.
Außerdem würde ich das aktive Wahlrecht auf 18 setzen, aber das passive bei 21 lassen, auch finde ich "Premierminister" nicht ganz glücklich, das klingt dann nach System wie in Deutschland, ich würde Vizepräsident oder etwas ähnliches nehmen^^
Zum Alter: Das ist ja nur zur Ausgestaltung.
Zum Premierminister: Es soll eben kein Vizepräsident sein, der dem Präsidenten im Amt nachfolgt. Sondern nur ein Erster unter den Ministern. Was vom Begriff dann eben genau passt.
Florencio Domingo Obaldía Okay, dann muss ich das da ändern.
Dann aber bitte auf spanisch: Primer Ministro
Ich spiele gerne IDs die jünger als 21 sind
Dann aber bitte auf spanisch: Primer Ministro
Steht da doch in Klammern bei der ersten Erwähnung.
Ich spiele gerne IDs die jünger als 21 sind
Woran das wohl liegen mag? Nee, alles unter 21 ist noch nicht mündig genug!
Woran das wohl liegen mag? Nee, alles unter 21 ist noch nicht mündig genug!
Wir haben also die Volljährigkeit mit 21? (Fände ich gut, da die Jugend tendenziell eher Links wählt )
Wir haben also die Volljährigkeit mit 21? (Fände ich gut, da die Jugend tendenziell eher Links wählt )
Genau. Das gilt dann auch für die Erlaubnis, Alkohol zu trinken.
Wobei sowieso nur gewählt wird der dem Präsi nahe steht.
Unsere Loyalität gilt nur uns selbst!
Genau. Das gilt dann auch für die Erlaubnis, Alkohol zu trinken
Der Alianza gefällt das. Bitte lasst mir aber die Forderung einer Wehrpflicht
Hm. Ich habe gar keinen Eid vorgesehen. Aber das ist gar nicht so schlimm, da wir ja verschieden haben werden (für den Präsidenten, die Minister, die Abgeordneten, die Richter und auch für Neubürger und ganz sicher auch für die Soldaten). Es reicht, das später durch Gesetz zu machen, oder?
Si
Ich hab da mal was vorbereitet
Ich schwöre, vor Gott dem Herrn, dass ich die Verfassung und mein Vaterland, die Republik San Christopher, verteidigen werde, auch unter Einsatz meines Lebens.
Ich schwöre, dass ich den Befehlen bedingungslos gehorchen werde.
Ich verpflichte mich zur bedingungslosen Kameradschaft.
Juro ante Dios que defenderé la Constitución y mi país, la República de San Cristóbal, incluso a riesgo de mi vida.
Juro que obedeceré estas órdenes sin dudarlo.
Me comprometo a una camaradería incondicional.
Ohne Gott
Juro que defenderé la Constitución y mi país, la República de San Cristóbal, incluso a riesgo de mi vida.
Juro que obedeceré estas órdenes sin dudarlo.
Me comprometo a una camaradería incondicional.
Für Politiker könnte man den ersten Satz nehmen, ohne den Einsatz des Lebens
Wie wäre Artikel 33 statt "(1) Der Gouverneur sitzt dem Bezirksrat (Consejo departamental) vor, der sich aus den Bürgermeistern der Gemeinden und aus Vertretern des öffentlichen und privaten Sektors zusammensetzt." mit "(1) Der Gouverneur sitzt dem Bezirksrat (Consejo departamental) vor, der sich aus den Bürgern des Bezirks zusammensetzt."
Kann man machen. Wobei die Formulierung ja extra so ist, dass jeder teilnehmen kann, es sieht nur nicht so on the face nach Volksversammlung aus.
Unter Bürger kann sich jeder etwas vorstellen, aber wie sind "Vertreter des öffentlichen und privaten Sektors" zu definieren? Wie werden diese ausgewählt?
Unter Bürger kann sich jeder etwas vorstellen, aber wie sind "Vertreter des öffentlichen und privaten Sektors" zu definieren? Wie werden diese ausgewählt?
Diese Formulierungen zu den Departamentos hat lustigerweise die Präsidentin geliefert, ich habe sie nur gedeutet. Die Auswahl erfolgt willkürlich, also kann in meinen Augen eben jeder teilnehmen, der sich zur Teilnahme meldet.
Ich würd mal sagen alle DIDs dürfen im Bezirksrat mitmischen - das lässt sich per Spielregel festlegen?
Ich möchte ja nicht sagen, dass sich jeder nur in auf die MNs fokussieren soll - aber es wär nett wenn wir uns schnell über die Verfassung einigen und sie veröffentlichen damit wir Wahlen usw. abhalten können.
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