• Ich arbeite an einem Verfassungsentwurf. Hier dann später mehr. ;)


    Was ich aber mitgenommen habe:

    - Der Präsident ist Staatsoberhaupt und Regierungschef in einem Amt

    -- Der Präsident wird direkt gewählt?

    - Der Kongress besteht aus einer Kammer und macht die Gesetze

    - Es gibt einen (Obersten) Gerichtshof

    - Es gibt 5 Departamentos

    -- Was für Aufgaben liegen dort?

    -- Gibt es Gouverneure? Heißen die anders?

    - Es gibt Parteien

    -- Was für Aufgaben und Funktionen haben die Parteien?

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    - Presidente de la República -

    Líder y Presidente de la Partido Republicano

  • Gut dass du gesehen hast dass ich mich etwas an Guatemala orientiere.:dummy


    1. Korrekt.

    1a. Jep.

    2. Korrekt.

    3. Ja, aber wollen wir in Supreme Court(Corte Suprema) nennen?

    Korrekt

    4. Korrekt

    4a und 4b - sieh mal hier ob wir das auch so handhaben wollen -> Klick

    5. Jap

    5a. Die selben wie in jedem Land?:/

  • Ich nehme mal diesen Thread, weil er passt:

    Sollen grundsätzliche Gesetze, wie eben die Verfassung, oder auch ein Wahl oder Staatsbürgerschaftsgesetz per simoff als gültig angesehen werden, oder sollen die auch durch den Kongreß?

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    Presidente de la Congreso

    Presidente de la Alianza Patriótica

    Por Dios, libertad y patria.

  • Sollen grundsätzliche Gesetze, wie eben die Verfassung, oder auch ein Wahl oder Staatsbürgerschaftsgesetz per simoff als gültig angesehen werden, oder sollen die auch durch den Kongreß?

    Die Verfassung SimOff, weil es die ja schon gegeben haben muss. :/ Die anderen können durch den Kongress. Vielleicht müssen die Gesetze neu beschlossen werden, weil es in den Staatsarchiven gebrannt hat und nur die originale Verfassung als Leihgabe an die Villa azul überlebt hat. Die Digitalisierung der Gesetze wäre erst nächsten Dienstag passiert. :vertrag

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    - Presidente de la República -

    Líder y Presidente de la Partido Republicano

  • Ich dachte mir beim Kongress haben wir so eine fixe Sitzvergabe?

    Jedes Departamento hat ne fixe Anzahl an Sitzen (Stimmen)?

  • Hatten wir mal eine Militärdiktatur? Das war ja in Südamerika nichts ungewöhnliches und wenn das der Fall ist, wird die Alianza wohl vom hohen Offizierskorps befürwortet, wenn nicht, dürften die wohl eher 50/50 sein, bei den Wahlen^^


    Ich dachte mir beim Kongress haben wir so eine fixe Sitzvergabe?

    Jedes Departamento hat ne fixe Anzahl an Sitzen (Stimmen)?

    Haben wir schon EWzahlen für die Departementos? Wenn ja, könnte man das an die Ew Zahlen koppeln

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    Presidente de la Congreso

    Presidente de la Alianza Patriótica

    Por Dios, libertad y patria.

  • Ich dachte mir beim Kongress haben wir so eine fixe Sitzvergabe?

    Jedes Departamento hat ne fixe Anzahl an Sitzen (Stimmen)?

    Hm. Das kann man aber nicht fair hinbekommen.


    Man könnte eine maximale Anzahl an Sitzen festlegen und die Verteilung anhand der Wahlbeteiligung auf die Departamentos vornehmen. Der Gewinner eines Wahlkreises bekommt dann alle Sitze seines Departamento. Oder wie in Astor bei der Präsidentschaftswahl mit Abzügen bei Gegenstimmen. :/

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    - Presidente de la República -

    Líder y Presidente de la Partido Republicano

  • Hm. Das kann man aber nicht fair hinbekommen.


    Man könnte eine maximale Anzahl an Sitzen festlegen und die Verteilung anhand der Wahlbeteiligung auf die Departamentos vornehmen. Der Gewinner eines Wahlkreises bekommt dann alle Sitze seines Departamento. Oder wie in Astor bei der Präsidentschaftswahl mit Abzügen bei Gegenstimmen. :/

    Da kann ich nicht mithelfen, ich versteh das House System in Astor auch nicht.:dummy

  • Hier eine rster Entwurf für die Verfassung:


    CONSTITUCIÓN DE LA

    REPÚBLICA DE SAN CRISTÓBAL

    30.04.2020


    PREÁMBULO


    In Verantwortung von Gott und der Schöpfung und in freier Ausübung seiner souveränen Rechte hat sich das Volk der Republik von Sankt Christopher diese Verfassung gegeben:


    CAPÍTULO I - LOS DERECHOS Y LIBERTADES


    Artículo 1

    (1) Es besteht das Recht der freien Meinungsäußerung.

    (2) Es besteht die Freiheit der Presse und des Rundfunks. Zensur findet nicht statt.


    Artículo 2

    (1) Es besteht das Recht auf Freizügigkeit im gesamten Gebiet der Republik.

    (2) Die Freizügigkeit kann auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden.


    Artículo 3

    (1) Es besteht das Recht der friedlichen Versammlung.

    (2) Die Versammlungsfreiheit unter offenem Himmel und auf fremden Grundstücken kann eingeschränkt werden.


    Artículo 4

    (1) Es besteht das Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung sowie das Kommunikationsgeheimnis.

    (2) Die Unverletzbarkeit der Wohnung und das Kommunikationsgeheimnis können durch Gesetz und auf richterliche Anordnung im Einzelfall eingeschränkt werden.


    Artículo 5

    (1) Es besteht das Recht auf Eigentum.

    (2) Das Eigentumsrecht soll ohne gerechte Entschädigung nicht beschränkt werden.


    Artículo 6

    Es besteht das Recht der freien Religionsausübung sowie das Recht, keinen Glauben auszuüben.


    Artículo 7

    Die Rechte des Einzelnen gehen nur so weit, wie sie die Rechte eines anderen nicht einschränken.


    CAPÍTULO II - LAS AUTORIDADES ESTATALES


    PARTE 1. NORMAS BÁSICAS Y LAS COMPETENCIAS


    Artículo 8

    (1) Alle Wahlen sind allgemein, frei, geheim, gleich und unmittelbar.

    (2) Wahlberechtigt sind alle Staatsbürger, die das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben.

    (3) Wählbar sind alle Wahlberechtigten. Abweichend von Satz 1 ist zum Präsidenten nur wählbar, wer als Kind einer Staatsbürgerin oder eines Staatsbürgers oder innerhalb der Grenzen der Republik geboren worden ist.

    (4) Weitere Voraussetzungen für das Wahl- und Wählbarkeitsrecht, insbesondere die Festlegung einer Mindestdauer des Aufenthalts innerhalb der Grenzen der Republik vor dem ersten Wahltage, können durch Gesetz aufgestellt werden.


    Artículo 9

    (1) Der Kongress erlässt die Gesetze, ändert sie und hebt sie auf.

    (2) Der Präsident führt die Gesetze aus, erlässt Verordnungen und leitet die Regierungsgeschäfte.

    (3) Der Oberste Gerichtshof legt die Verfassung, die Gesetze und die Verordnungen aus, schlichtet Streit zwischen dem Kongress und dem Präsidenten, entscheidet über die Amtsenthebung des Präsidenten, der Minister und der Gouverneure und stellt fest, wenn ein Abgeordneter nach den Bestimmungen des Gesetzes sein Mandat verloren hat.


    Artículo 10

    Die Mitgliedschaft im Kongress ist nicht vereinbar mit dem Amt des Präsidenten oder eines Ministers; außerdem dürfen Mitglieder des Kongresses sowie der Präsident und die Minister nicht in das Amt des Vorsitzenden Richters des Obersten Gerichtshofes gewählt werden.


    PARTE 2. EL CONGRESO


    Artículo 11

    (1) Als gesetzgebende Gewalt besteht der Kongress (Congreso).

    (2) Die Mitglieder des Kongresses sind in ihrer Mandatsausübung frei und nur ihrem Gewissen verpflichtet.


    Artículo 12

    (1) Der Kongress setzt sich aus vom Volke gewählten Abgeordneten zusammen; ihr Mandat lautet auf fünf Monate.

    (2) Die Zahl der Abgeordneten, die Art ihrer Wahl sowie deren Vorbereitung und Durchführung regelt das Gesetz.


    Artículo 13

    Dem Kongress obliegt es, die Gesetze zu bilden, außer Kraft zu setzen und zu widerrufen, dem Präsidenten die Genehmigung zu erteilen, Krieg zu führen, wenn kein Ausweg über ein Schlichtungsverfahren besteht und internationale Abmachungen und Verträge zu billigen, die der Präsident unterzeichnet.


    Artículo 14

    (1) Der Kongress gibt sich eine Geschäftsordnung.

    (2) Der Kongress wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, dem das Hausrecht und die Sitzungsleitung obliegen.


    PARTE 3. EL PRESIDENTE Y EL GOBIERNO


    Artículo 15

    Chef der Regierung und höchster Beamter der Republik ist der Präsident (Presidente).


    Artículo 16

    (1) Dem Präsidenten obliegt die Repräsentation der Republik im In- und Ausland.

    (2) Der Präsident beglaubigt die bei den ausländischen Mächten und bei den internationalen Organisationen tätigen Botschafter und Gesandten. Die Botschafter oder Vertreter der internationalen Organisationen werden bei ihm beglaubigt.


    Artículo 17

    (1) Der Präsident wird durch das Volk auf sechs Monate gewählt. Die Art seiner Wahl sowie deren Vorbereitung und Durchführung regelt das Gesetz.

    (2) Endet das Amt des Präsidenten vorzeitig, findet eine Neuwahl spätestens zwei Wochen danach statt; ansonsten findet eine Neuwahl stets so rechtzeitig statt, dass das Ergebnis der Wahl und einer gegebenenfalls durch Gesetz festgelegten Stichwahl eine Woche vor Ende der Amtsperiode festgestellt werden kann.

    (3) Niemand soll als Präsident wählbar sein, der in das Amt bereits zweimal gewählt worden ist.


    Artículo 18

    (1) Der Präsident ernennt und entlässt die Minister (Ministros), die einem Zweig der Verwaltung vorstehen. Gemeinsam bilden sie das Kabinett (Gabinete).

    (2) Die Minister vollziehen ihre Aufgaben eigenständig im Rahmen der vom Präsidenten aufgestellten Richtlinien.


    Artículo 19

    (1) Aus den Reihen der Minister ernennt der Präsident den Premierminister (Primer Ministro).

    (2) Dem Premierminister obliegt die Überwachung der Einhaltung der vom Präsidenten aufgestellten Richtlinien. Zu diesem Zwecke leitet er die Sitzungen des Kabinetts.

    (3) Weilt der Präsident außerhalb der Staatsgrenzen oder ist er aus einem sonstigen Grunde an der Amtsausübung verhindert, so vertritt ihn der Premierminister in seinen Amtsgeschäften.


    Artículo 20

    (1) Der Präsident kann durch Verordnung unter Beachtung der Verfassung verbindliche Regelungen in Bereichen schaffen, für die das Parlament noch kein Gesetz erlassen hat.

    (2) Der Präsident erlässt des Weiteren die Verordnungen zur Ausführung der Gesetze.


    PARTE 4. LA LEGISLACIÓN


    Artículo 21

    (1) Die Gesetzesinitiative steht jedem Mitglied des Kongresses zu.

    (2) Der Kongress fasst Beschlüsse über Gesetze mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.


    Artículo 22

    (1) Jedes Gesetz soll, nachdem es vom Kongress beschlossen wurde, dem Präsidenten vorgelegt werden. Sollte der Präsident keinen Einspruch erheben, soll er das Gesetz unterzeichnen. Sollte der Präsident aber innerhalb von sieben Tagen einen begründeten Einspruch erheben, soll er das Gesetz mit Anmerkungen versehen und dem Kongress zur neuen Beratung zuleiten.

    (2) Sollte der Kongress im Falle des Einspruches das Gesetz unverändert mit einer qualifizierten Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der Abgeordneten beschließen, gilt der Einspruch als zurückgewiesen und der Präsident soll das Gesetz unterzeichnen. Kommt diese Mehrheit jedoch nicht zustande, so muss er das Gesetz nicht unterzeichnen.


    Artículo 23

    Jedes Gesetz soll das Datum seines Inkrafttretens nennen. Ist dies nicht der Fall, so tritt das Gesetz am Tag nach seiner Unterzeichnung in Kraft.


    PARTE 5. LA CORTE SUPREMA


    Artículo 24

    (1) Als oberstes Organ der Rechtsprechung besteht der Oberste Gerichtshof (Corte Suprema).

    (2) Der Oberste Gerichtshof setzt sich aus insgesamt drei Mitgliedern zusammen, dem Vorsitzenden (Juez presidente) und zwei Schöffen (Juez laico).


    Artículo 25

    (1) Der Vorsitzende wird durch auf Vorschlag des Präsidenten vom Kongress auf zwölf Monate gewählt.

    (2) Die Schöffen werden vom Vorsitzenden für die Dauer eines Verfahrens für dieses Verfahren berufen. Während dieser Zeit haben die Schöffen alle weiteren staatlichen Aufgaben ruhen zu lassen, die mit dem Verfahren in Konflikt geraten können. Eine Person kann niemals für mehr als ein Verfahren gleichzeitig als Schöffe tätig sein.

    (3) Der Kongress kann den Vorsitzenden Richter mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen des Amtes entheben.


    Artículo 26

    (1) Dem Obersten Gerichtshof obliegt die Kontrolle des Präsidenten auf Einhaltung der geltenden Rechtsordnung, sowie die Kontrolle des Kongresses auf Einhaltung der Verfassung.

    (2) Soweit durch Gesetz weitere Gerichte gebildet sind, ist der Oberste Gerichtshof letzte und Revisionsinstanz aller Gerichte der Republik.


    Artículo 27

    Das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof sowie die Rechte und Aufgaben einer Staatsanwaltschaft regelt das Gesetz.


    PARTE 6. EL JUICIO POLITICO


    Artículo 28

    Der Präsident und jeder andere Amtsträger der Republik, ausgenommen die Abgeordneten des Kongresses, kann aufgrund eines schweren Verbrechens oder wegen grober Vernachlässigung seiner Dienstpflichten aus seinem Amt entfernt werden. Dazu bedarf es eines formellen Antrags im Kongress, der von mindestens einem Drittel der Abgeordneten unterstützt werden muss. Eine Amtsenthebung soll nur vollzogen werden, wenn der Oberste Gerichtshof die vorgebrachten Anschuldigungen als bewiesen anerkennt.


    Artículo 29

    Außerdem soll der Präsident automatisch seines Amtes enthoben sein, wenn er ohne Angabe von Gründen für einen Zeitraum von mehr als einundzwanzig Tagen seinen Amtsgeschäften fernbleibt. Die Feststellung über den Amtsverlust soll der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs auf Antrag eines Abgeordneten des Kongresses treffen.


    CAPÍTULO III - LOS DEPARTAMENTOS Y LOS MUNCIPIOS


    Artículo 30

    (1) Die Republik ist ein Zentralstaat mit lokaler Verwaltung.

    (2) Die Bürger eines Bezirks genießen ohne Unterschied in jedem anderen Bezirk dieselben Privilegien und Immunitäten.


    Artículo 31

    (1) Für die lokale Verwaltung werden Bezirke (Departamentos) und Gemeinden (Municipios) eingerichtet.

    (2) Die fünf Bezirke sind:

    1. Costa Abeja mit der Hauptstadt Palma de Sol;

    2. Costa Luna mit der Hauptstadt Ciudad Gutiérrez;

    3. Cristóbalia mit der Hauptstadt Santo Bálam;

    4. Nueva Patría mit der Hauptstadt Puerto Rojo;

    5. San Matías mit der Hauptstadt Punta de San Matías.

    (3) Den Bezirken werden Aufgaben durch Gesetz zugewiesen. Der Präsident kann Aufgaben, die durch Gesetz der Regierung übertragen worden sind, durch Verordnung an die Bezirke delegieren.

    (4) Die Gemeinden, ihre von den Bezirken abgeleiteten Aufgaben und ihre räumliche Abgrenzung werden durch Verordnung festgelegt.


    Artículo 32

    (1) An der Spitze der Departamentos steht jeweils ein vom Präsidenten ernannter Gouverneur, den er jederzeit entlassen kann.

    (2) Der Gouverneur vertritt die Zentralregierung vor Ort und überwacht die Tätigkeit der Verwaltungsstellen sowie die Selbstverwaltungsorgane der Gemeinden.


    Artículo 33

    (1) Der Gouverneur sitzt dem Bezirksrat (Consejo departamental) vor, der sich aus den Bürgermeistern der Gemeinden und aus Vertretern des öffentlichen und privaten Sektors zusammensetzt.

    (2) Der Bezirksrat kann Empfehlungen an die Regierung und beratende Beschlüsse fassen.


    Artículo 34

    Die Republik garantiert den Gemeinden wie auch den Stämmen ihre althergebrachten Rechte, die sie durch Gesetze, Verordnungen und Verträge erhalten haben. Sie stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Organe der Bezirke, Gemeinden und Stammesgebiete zu sichern.


    CAPÍTULO IV - DISPOSICIONES FINALES


    Artículo 35

    Diese Verfassung tritt mit dem Tag der Annahme durch das Volk in Kraft.


    Artículo 36

    Diese Verfassung kann durch Gesetz geändert werden, dem der Kongress mit qualifizierter Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmt.

  • Sehr schön, bis auf Artikel 29,2:

    1. San Matías

    2. Nueva Patría

    3. Costa Abeja

    4. Cristóbalia

    5. Costa Luna


    Ansonsten find ichs gut!:prost:prost

  • Wenn Cristóbalia zu Nueva Patría wird ergibt das keinen Sinn, es heißt neues Vaterland weil die Anticäer dort an Land gingen.:vertrag


    Du editierst zu schnell.:dummy

    Du hast auch die Hauptstädte falsch zugeordnet.:dummy

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