Beiträge von Rodrigo Rojas Santana

    Angenommen am 16.12.2021


    i10162bcqubz.png

    Ley de la Elección del Presidente

    Gesetz über die Wahl des Präsidenten


    § 1 - Grundlagen

    Dieses Gesetz trifft Bestimmungen zur Durchführung von Wahlen zum Präsidenten.


    § 2 - Die Behörde

    (1) Die Organisation und Durchführung der Wahlen obliegt dem Wahlamt (Oficina Electoral).

    (2) Das Wahlamt wird im Bereich des Innenministeriums (Ministerio del Interior) eingerichtet; es arbeitet unabhängig und ist nicht an Weisungen gebunden.


    § 3 - Wahlrecht

    Wahlberechtigt und wählbar ist, wer am Tage des Beginns der Wahl das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat.


    § 4 - Wahlvorbereitung

    (1) Alle wahlberechtigten Bürger müssen spätesten acht Tage vor Wahlbeginn von den Wahlen in Kenntnis gesetzt werden. Dies gilt gleichzeitig als Wahlberechtigung.

    (2) Jede zugelassene Partei kann einen Kandidaten aufstellen. Die Kandidaten müssen spätestens vier Tage vor Wahlbeginn beim Wahlamt gemeldet werden. Kein Kandidat kann für mehrere Parteien gleichzeitig kandidieren.


    § 5 - Wahlverfahren

    (1) Die Wahlen beginnen mit der offiziellen Eröffnung durch das Wahlamt.

    (2) Die Wahlen dauern vier Tage. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn alle Wahlberechtigten bereits abgestimmt haben.

    (3) Jeder Wähler hat genau eine Stimme.

    (4) Ist mehr als ein Kandidat zugelassen, so können die Wähler für einen der Kandidaten stimmen. Ist nur ein Kandidat zugelassen, so können die Wähler dem Kandidaten zustimmen oder ihn ablehnen.

    (5) Eine nicht genutzte Stimme ist als Enthaltung zu werten.


    § 6 - Wahlergebnis

    (1) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen kann.

    (2) Das Wahlergebnis wird durch das Wahlamt im Anschluss an das Ende der Wahl, spätestens aber vier Tage danach, öffentlich bekannt gemacht.

    (3) Erhält kein Kandidat die erforderliche Mehrheit, so ist binnen 48 Stunden eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten abzuhalten, die die höchsten Stimmzahlen auf sich vereinen konnten.

    (4) Geht aus der Stichwahl kein Kandidat mit einer Mehrheit der Stimmen hervor, so fällt die Wahl ausnahmsweise auf den Kongress, der aus den Kandidaten der Stichwahl auswählen darf.


    § 7 - Amtsantritt

    Der neu gewählte Präsident tritt sein Amt spätestens acht Tage nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses an; frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem die Amtszeit des noch amtierenden Präsidenten regulär endet.


    § 8 - Vorzeitiges Ende des Amtes

    (1) Das Amt des Präsidenten endet vorzeitig, wenn er zurücktritt, verstirbt, die Staatsangehörigkeit verliert oder ihm das Wahlrecht gesetzmäßig entzogen wurde.

    (2) Das vorzeitige Ende des Amtes stellt das Wahlamt öffentlich fest.

    i11259bijdr9.png

    Villa azul, 17 de diciembre de 2021


    Dieses Dekret ist hiermit ungültig und wurde durch das Gesetz "Ley de la Elección del Congreso" ersetzt.

    Ratifiziert am 16.12.2021


    i10162bcqubz.png


    Ley de la Elección del Congreso

    Gesetz über die Wahl des Kongresses


    § 1 - Grundlagen

    Dieses Gesetz trifft Bestimmungen zur Durchführung von Wahlen zum Kongress.


    § 2 - Die Behörde

    (1) Die Organisation und Durchführung der Wahlen obliegt dem Wahlamt (Oficina Electoral).

    (2) Das Wahlamt wird im Bereich des Innenministeriums (Ministerio del Interior) eingerichtet; es arbeitet unabhängig und ist nicht an Weisungen gebunden.


    § 3 - Wahlrecht

    Wahlberechtigt und wählbar ist, wer am Tage des Beginns der Wahl das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat.


    § 4 - Wahlbezirke

    Es bestehen die folgenden Wahlbezirke, welche den Departamentos entsprechen:

    Distrito Electoral I: San Matías;

    Distrito Electoral II: Nueva Patría;

    Distrito Electoral III: Costa Abeja;

    Distrito Electoral IV: Cristóbalia;

    Distrito Electoral V: Costa Luna.


    § 5 - Anzahl der Abgeordneten

    Es werden insgesamt 200 Abgeordnete gewählt.


    § 6 - Wahlvorbereitung

    (1) Alle wahlberechtigten Bürger müssen spätesten acht Tage vor Wahlbeginn von den Wahlen in Kenntnis gesetzt werden. Dies gilt gleichzeitig als Wahlberechtigung.

    (2) Die zugelassenen Parteien stellen für jeden Wahlbezirk Kandidaten auf. Die Kandidaten müssen in dem Wahlbezirk ihren Hauptwohnsitz haben und spätestens vier Tage vor Wahlbeginn beim Wahlamt gemeldet werden. Kein Kandidat kann für mehrere Parteien gleichzeitig kandidieren.

    (3) Als Heimatwahlbezirk gilt derjenige Wahlbezirk, in dem der Kandidat vierzehn Tage vor Beginn der Wahlen behördlich gemeldet war.


    § 7 - Wahlverfahren

    (1) Die Wahlen beginnen mit der offiziellen Eröffnung durch das Wahlamt.

    (2) Die Wahlen dauern vier Tage. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn alle Wahlberechtigten bereits abgestimmt haben.

    (3) Jeder Wähler verfügt in allen Wahlbezirken insgesamt über so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Sie können auf alle Kandidaten in allen Wahlbezirken verteilt werden. Nicht genutzte Stimmen sind als Enthaltungen zu werten.


    § 8 - Wahlauswertung

    (1) Den Wahlbezirken wird ein Anteil an Mandaten zugewiesen, der dem Anteil der im Wahlbezirk abgegebenen Stimmen im Verhältnis zur Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen entspricht.

    (2) Sodann soll jeder Gewählte einen Anteil an den Mandaten seines Wahlbezirks erhalten, der wiederum dem Anteil seiner erhaltenen Stimmen im Verhältnis zur Gesamtzahl der im Wahlbezirk abgegebenen Stimmen entspricht; dabei wird auf die nächste, ganze Zahl abgerundet.

    (3) Nach Absatz 2 wegen einer Abrundung nicht zugeteilte Mandate verfallen.


    § 9 - Wahlergebnis

    (1) Das Wahlergebnis wird durch das Wahlamt im Anschluss an das Ende der Wahl, spätestens aber vier Tage danach, öffentlich bekannt gemacht.

    (2) Der Kongress tritt spätestens acht Tage nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses neu zusammen.


    § 10 - Verlust des Mandats

    (1) Ein Abgeordneter verliert sein Mandat, wenn er zurücktritt, verstirbt, die Staatsangehörigkeit verliert oder ihm das Wahlrecht gesetzmäßig entzogen wurde.

    (2) Den Verlust des Mandats stellt das Wahlamt amtlich fest.

    (3) Scheidet ein Abgeordneter aus dem Kongress aus, so verfallen die ihm zugeteilten Mandate.


    i11259bijdr9.png

    Villa azul, 17 de diciembre de 2021

    i10133bo9yhi.png


    Kraft meines Amtes als Präsident der Republik San Cristóbal



    ernenne ich



    Chimalmat Xoc Ixazaluoh


    zur



    Directora de Oficina de Asuntos Indígenas





    i11259bijdr9.png

    Villa azul, 19 de agosto de 2021



    Treten Sie bitte hervor und leisten Sie den Eid:


    Juro por la bandera de este país: seré un sirviente de este país, respetaré la posición que obtengo por nominación y ayudaré a este país a prosperar.


    Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.

    i10133bo9yhi.png



    Decreto 006



    Decreto sobre la prohibición de los dirigibles


    1. Mit diesem Dekret werden Luftschiffe im Luftraum von San Cristóbal verboten.


    2. Gemäß Gesetz über die zivile Luftfahrt, werden alle Luftfahrzeuge, abseits von Flugzeugen, zum kommerziellen Transport von Menschen im Luftraum von San Cristóbal verboten.

    (a) Ausgenommen sind kommerzielle sowie private Tourismus- und Freizeitangebote mit anderen Luftfahrzeugen wie zB: Rundflüge, Paragliding etc.

    (b) Als andere Luftfahrzeuge im Sinne der Ausnahmen von Absatz a gelten:


    Luftfahrzeuge leichter als Luft:

    ohne Kraftantriebmit Kraftantrieb
    Freiballone, Fesselballone, HeißluftballoneLuftschiffe, Zeppeline


    Luftfahrzeuge schwerer als Luft:

    ohne Kraftantriebmit Kraftantrieb
    Hängegleiter, GleitschirmeHubschrauber


    3. Davon betroffen sind derzeit folgende, bei der IOF zertifizierten, Luftschifftypen:

    SMNA Wolkengaleere der Ephèbe-Klasse

    (a) Die Liste der betroffenen Luftschifftypen kann sich jederzeit ändern.


    4. Gemäß zivilem Luftfahrtgesetz sind folgende, bei der IOF eingetragenen, Fluggesellschaften betroffen:

    Servicio Aéreo Ladino (S.A.L) sowie die Tochtergesellschaft XENOS und AEROFLOT

    (a) Die genannten Fluggesellschaft können den Luftraum von San Cristóbal weiterhin mit bei der IOF zertifizierten Flugzeugtypen nutzen.

    (b) Die Liste der betroffenen Gesellschaften kann sich jederzeit ändern.


    5. Für die Überwachung, des in diesem Dekret festgelegten Verbots, sind die Luftstreitkräfte von San Cristóbal zuständig.


    6. Dieses Dekret ist mit seiner Veröffentlichung rechtskräftig.


    i11259bijdr9.png

    Villa Azul, 19 de agosto de 2021

    i10133bo9yhi.png


    Kraft meines Amtes als Präsident der Republik San Cristóbal



    ernenne ich



    Florencio Domingo Obaldía


    zum



    Ministro de Justicia y Paz





    i11259bijdr9.png

    Villa azul, 12 de agosto de 2021



    Treten Sie bitte hervor und leisten Sie den Eid:


    Juro por la bandera de este país: seré un sirviente de este país, respetaré la posición que obtengo por nominación y ayudaré a este país a prosperar.


    Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.

    i10133bo9yhi.png


    Kraft meines Amtes als Präsident der Republik San Cristóbal



    entlasse Ich



    Chimalmat Xoc Ixazaluoh


    aus ihrem Amt.



    Vielen Dank für Ihren Dienst




    i11259bijdr9.png

    Villa Azul, 12 de agosto de 2021

    [telefon]

    Die Justiz- und Friedensministerin wird bald Mutter und möchte sich anderweitig orientieren sprich: Sie möchte ihr anspruchsvolles Amt angeben und ein kleineres besetzen. Da Sie als der Vater dieses vereinigten Amtes gelten, wollte ich Sie fragen ob Interesse Bestünde eben jenen Posten in meinem Kabinett zu übernehmen.[/telefon]

    i10133bo9yhi.png


    Kraft meines Amtes als Präsident der Republik San Cristóbal



    akkreditiere ich



    Zida'aya Almun


    als



    Botschafterin der Staaten der futunischen Hegemonie


    in der


    República de San Cristóbal





    i11259bijdr9.png

    Villa Azul, 10 de agosto de 2021