Allgemeine Informationen zum Aufbau der Hegemonie
Ashantir
Der futunische Ashantir(wörtlich "Höchster Herrscher der Welt", kurz Allherrscher) ist das nominelle Staatsoberhaupt der futunischen Hegemonie, ist aber auf repräsentative Funktionen und nominelle Ernennungen beschränkt. Der Titel dient zur lediglichen Unterscheidung seiner anderen Funktionen als Shaikh (Herrscher) von Banaba und Sha (Oberster Herrscher) von Futuna und ist wie alle anderen Titel nur als Amt zu sehen, da kein Blutgeborener über einem anderen stehen kann. Im Vergleich zu westlichen Titel geht also auch keine Befehlsgewalt oder eine besondere Ansprache für Blutgeborene damit her, obwohl Blutgeborene als Anzeige dafür, dass ihnen die Hegemonie gehört, ihn durchaus als "mein Ashantir" ansprechen können. Die korrekte Ansprache für Ausländer lautet "Eure (heilige) Majestät".
Großwesir
Der Großwesir ist das Ergebnis der Reformen von Afaslizo al-banabi (Akash as-Onak) zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der futunischen Bürokratie. Im Vergleich zu den Wesiraten, die lediglich Verwaltungseinheiten des Hohen Rates darstellen, ist der Großwesir Regierungsoberhaupt des Sha'in Futuna und im weiteren Sinne der Hegemonie mit Weisungsbefugnis gegenüber der Verwaltung und der Gestaltung der Politik. Er wurde auf unbestimmte Zeit durch den Hohen Rat gewählt. Nach dem Blutgesetz ist die Position nicht vorgesehen.
Hoher Rat
Der Hohe Rat in Mehita ist das höchste Staatsorgan der Hegemonie und besteht aus Vertretern von Teilstaaten und Fraktionen. Heilige Städte haben den größten Stimmanteil, gefolgt von den Fraktionen und den Provinztiteln. Die restlichen Teilstaaten besitzen Stimmen entsprechend ihrer Bevölkerung. Das Blutgesetz sieht eine freie Mitbestimmung aller Blutgeborenen vor, weswegen Staaten, die gegen diese Voraussetzung verstoßen, suspendiert werden können, wodurch ihre Stimmanteile halbiert werden. Es bleibt jedoch mindestens eine Stimme erhalten.
Die Ausdehnung der Stimmen auf die restlichen futunischen Reiche und abhängigen Gebiete der Hegemonie ist seit Jahren umstritten, so dass diese (noch) keine Stimmrechte besitzen.
Blutgesetz
Das Blutgesetz ist eine Reihe von Verträgen zur Verfasstheit der Hegemonie und bildet somit deren rechtliche Grundlage. Der in ihr definierte Status der Blutgeborenen entspricht dem Staatsbürgertum anderer Nationen, da die Hegemonie sich als Verband von Staaten und Fraktionen und nicht selbst als Staat begreift.
Fraktion
Die Fraktionen der Hegemonie sind teilsouveräne Entitäten mit hegemonieweiten Aufgaben zur Stützung des Blutgesetzes. Die Teilsouveränität erlaubt eine Arbeit neben den Teilstaaten und gestattet den größten sechs Fraktionen auch den Unterhalt eigener Sicherheitskräfte. Die Fraktionen sind die Phönixdynastie, der Tempelkult, der Bund des Einhorns, die Akademie von Persuna, Tiamat, die Stiftung Persuna, Geisterkult, Oritansh, Aszanah und Karash-as-Hadim. Die ersten sechs davon sind die großen Fraktionen.
Teilstaat
Die Teilstaaten der Hegemonie sind teilsouveräne Entitäten mit Staatsgebiet und Stimmrechten. Zu ihnen gehören die Heiligen Städte Mehita, Goman, Timor, Persuna und Tabar, Flächenstaaten, Agrarstaaten, Grenzmarken, Ödländer und Stadtstaaten sowie Staaten, die völlig einer der Fraktionen gehören. Daneben gibt es noch Schreinstaaten; dies sind in der Regel Totalreservate und Pilgerstätten mit nur geringfügiger Bevölkerung zur Überwachung und Schreinpflege.
Futunische Reiche
Zu den futunischen Reichen gehören die Teile der Hegemonie neben dem Sha'in Futuna die offiziell vor allem ethnisch futunisch besiedelt sind. Dies sind das Shaikhan Lehim (alegonisch besiedelt zum Ende der Antike), Khadesh (isolationistischer Staat nördlich von Vashir), die Republik Hatha (eine Inselgruppe im Asurik) sowie Deret und die Monarinseln (von futunischen Aussiedlern besiedelte Inselgruppe südlich von Vashir). Khotso erhebt Anspruch auf diesen Status. Alle Angehörigen dieser Gebiete gelten automatisch als Blutsgeborene.
Abhängige Gebiete
Abhängige Gebiete sind Teile der Hegemonie, die oft an deren Rändern liegen und im Innern autonome Entitäten, die im Äußeren und in der äußeren Sicherheit durch die Hegemonie repräsentiert werden. Dazu gehören die Gemeinschaften der Nabi (religiöse Minderheit zwischen Onak und Al-Bathia), die Republik Bokuruge (eine Föderation im Südwesten der Hegemonie), das Fürstentum Sibal (ein autokratisches Reich zwischen Banaba, Bokuruge, Schwarzhahnland und Farnestan), die Republik Diyarasu (vor dem renzianischen Festland) und die Republik Khotso (eine Stammesföderation im Südosten der Hegemonie).
Wirtschaft
Das futunische Wirtschaftssystem ist von der Freiwirtschaft bestimmt. Diese setzt den freien Fluss von Waren, Dienstleistungen und Geldern ohne Bankeinwirkung und Zinseszins voraus. Es gibt demnach keine Marktregulierung oder Finanzspekulation beziehungsweise Finanzdienstleistungen. Zum Handel mit der restlichen Welt existieren zu diesem Zweck Freihäfen in Persuna, Mashin und Ashar(Lehim). Lehim besitzt in seiner Tourismusindustrie marktwirtschaftliche Strukturen. Die Republik Diyarasu nimmt nicht an der Wirtschaftsunion teil und besitzt eine freie Marktwirtschaft. Auf Grund der Investitionsrisiken gibt es keinen Mittelstand oder Kleinunternehmertum in der Wirtschaft. Diese wird vor allem durch die vier futunischen Megakonzerne Tiamat, Stiftung Persuna, Oritansh und Aszanah beherrscht. Bestimmte Monopole bleiben den anderen Fraktionen vorbehalten.