Decretos de Emergencia

  • Decretos de Emergencia en Junio 2021

    Dekret über den Ausnahmezustand im Juni 2021


    §1 - Declaración del estado de emergencia

    Aufgrund der Kriegserklärung der Republíca de San Cristóbal an die Republíca de Veraguas wird für den Zeitraum ab dem 5. Juni 2021 bis zum 31. August 2021 der Ausnahmezustand erklärt.


    §2 - Restricción de derechos fundamentales

    (1) Zur Abwehr des Feindes und Verhütung von Sabotage und Wehrkraftzersetzung werden

    1. das Recht der Versammlungsfreiheit,

    2. das Recht der freien Meinungsäußerung,

    3. die Pressefreiheit und

    4. das Brief- und Kommunikationsgeheimnis

    eingeschränkt.

    (2) Staatliche Behörden dürfen jederzeit Versammlungen im öffentlichen Raum und in Gebäuden mit mehr als zehn Teilnehmern versagen oder auflösen.


    §3 - Retirada de visas y deportación

    (1) Es werden keine Visa mehr an Bürger er Republíca de San Cristóbal ausgestellt.

    (2) Alle bisher erteilten Visa an Bürger der Republíca de San Cristóbal sind ungültig und einzuziehen.

    (3) Bürger der Republíca de San Cristóbal, die nicht auch Bürger von Veraguas oder eines dritten Staates sind, mit dem ein völkerrechtliches Abkommen über erleichterte Einreisebestimmungen abgeschlossen worden ist, sind unverzüglich außer Landes zu weisen.

    (4) Die Sicherheitsbehörden unterstützen die mit dem Entzug der Visa und der Ausweisung beauftragten Stellen.


    §4 - Entrada en Vigor

    Diese Verordnung tritt mit Verkündung in Kraft.

    JUAN ALBERTO IBAÑEZ DE LA VEGA

    EL PRESIDENTE DE LA REPÚBLICA DE VERAGUAS

    MARISCAL DE LAS FUERZAS ARMADAS NACIONALES
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  • Decretos de Emergencia en Julio 2021

    Dekret über den Ausnahmezustand im Juli 2021


    §1 - Retiro de visa y deportación de los ciudadanos de Noraguay

    Die Regelungen von § 3 des Dekrets über den Ausnamezustand im Juni 2021, verkündet am 17. Juni 2021, finden entsprechend auch auf Bürger des sogenannten "unabhängigen" Staates Noraguay Anwendung.


    §2 - Cierre de pasos fronterizos, espacio aéreo y pue

    (1) Für die Dauer des Ausnahmezustandes sind der Luftraum und die Häfen für militärische und zivile Fahrzeuge mit Ausgangsort in der República de San Cristóbal oder dem sogenannten "unabhängigen" Staat Noraguay gesperrt.

    (2) Für die Dauer des Ausnahmezustandes sind alle Grenzübergänge zur República de San Cristóbal und zum sogenannten "unabhängigen" Staat Noraguay geschlossen.

    (3) Staatsangehörige der República de Veraguas wenden sich zum Zwecke der Einreise an die konsularischen Vertretungen in Drittstaaten.


    §3 - Entrada en Vigor

    Diese Verordnung tritt mit Verkündung in Kraft.

    JUAN ALBERTO IBAÑEZ DE LA VEGA

    EL PRESIDENTE DE LA REPÚBLICA DE VERAGUAS

    MARISCAL DE LAS FUERZAS ARMADAS NACIONALES
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