Ley de los Funcionarios

  • Ley de los Funcionarios

    Gesetz über die Beamten


    §1: Beamte

    (1) Beamte im Sinne dieses Gesetzes sind alle Mitarbeiter der veraguanischen Behörden. Der Begriff "Beamter" umfasst auch die Wahlämter nach der Verfassung und den Gesetzen.

    (2) Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat.


    §2: Amtseid

    Bei Amtsantritt hat der Beamte den folgenden Eid zu leisten:

    "Juro a Dios y prometo al pueblo cumplir fielmente la Constitución y las leyes de Veraguas."


    §3: Ernennung und Entlassung

    (1) Wenn nicht etwas anderes durch Gesetz bestimmt ist, ernennt und entlässt der Presidente alle Beamten.

    (2) Im Vertretungsfalle nimmt der Vicepresidente Ernennungen und Entlassungen vor.


    §4: Entlohnung

    Dem Beamten steht eine Entlohnung zu, deren Höhe sich nach einer präsidialen Verordnung richtet.


    §5: Schlussbestimmung

    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

    JUAN ALBERTO IBAÑEZ DE LA VEGA

    EL PRESIDENTE DE LA REPÚBLICA DE VERAGUAS

    MARISCAL DE LAS FUERZAS ARMADAS NACIONALES
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