• Ley de los Decretos
    Gesetz über die Verordnungen

    §1: Gesetzesvorbehalt
    Durch Gesetz kann eine Behörde ermächtigt werden, ein Decreto (eine Verordnung) zu erlassen. Dabei müssen Inhalt und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist im Decreto anzugeben.

    §2: Zustimmungspflicht
    Der Zustimmung des Senats bedarf ein Decreto dann, wenn in der Ermächtigungsgrundlage die Zustimmungspflicht vorgesehen ist.

    §3: Weitergabe der Ermächtigung
    Soweit durch Gesetz eine Behörde zum Erlass eines Decreto ermächtigt ist, kann sie diese Ermächtigung per Decreto an eine andere Behörde weitergeben, es sei denn, die Weitergabe ist gesetzlich ausgeschlossen.

    §4: Schlussbestimmung
    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

    JUAN ALBERTO IBAÑEZ DE LA VEGA

    EL PRESIDENTE DE LA REPÚBLICA DE VERAGUAS

    MARISCAL DE LAS FUERZAS ARMADAS NACIONALES
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